Modellarchivierung
Modellarchivierung in unserem Datentresor. Die perfekte Alternative zum analogen Gipsmodell
Zahnärztliches Modellarchiv im Video
AUFTRAGSZETTEL MODELLARCHIVIERUNG ZUM DOWNLOAD
AUFTRAGSZETTEL MODELL-S MODELLARCHIVIERUNG ZUM DOWNLOAD
Das Problem:
A. Überladene Regale voller Gipsmodelle aus bis zu zehn Jahren Archivierungspflicht
B. Wie finde ich die Modelle für den angeforderten Fall?
C. Wer zahlt mir als Zahnarzt Lagerung, Zeitaufwand und Logistik?
Die Lösung:
A. Sie senden uns Ihre Modelle, wir scannen die Modelle ein und archivieren in unserem Datentresor.
B. Sie sparen Zeit, haben den Platz für Behandlung und Materiallager und haben sofort den Datensatz.
C. Wir drucken bei Bedarf die Modelle aus und senden sie Ihnen in kurzer Zeit zu.
Modellarchivierung in der Zahnmedizin - Wir lösen Ihre Platzprobleme
Durch die Archivierungspflicht in der Zahnmedizin stapeln sich in der Zahnarztpraxis Gipsmodelle von unzähligen Behandlungsfällen. Da diese Modelle zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, ein gewaltiger Zeitaufwand, ein massives Platzproblem und ein nicht unerheblicher Logistikaufwand. Müssen Sie dann nach Monaten oder Jahren diesen Fall aus dem Modellarchiv holen, sind Ihre Mitarbeiter oft lange beschäftigt, um diese Modelle herauszusuchen. Die Folge: Aufwändige und platzintensive Lagerung, Beschriftung, Findbarkeit und entsprechender Zeit- und Personalaufwand.
Ihre Vorteile:
Verzicht auf analoge Gipsmodelle für Ihre KFO Studien
Versand von Gipsmodellen aus dem Modellarchiv wird durch digitalen Datentransfer ersetzt
Keine physische Lagerhaltung von Modellen mehr erforderlich
Keine Suche nach Arbeitsmodellen durch Digitalisierung. Die Modelle sind sofort in der Cloud findbar
Kein Platzbedarf in der Zahnarztpraxis - Kein Personalaufwand für aufwändige Suche nach dem Patientenfall.
Keine Bruchgefahr - schneller Modellabruf aus der Datenbank - umgehender 3D Druck Ihrer Modelle
Reduzierter logistischer Arbeitsaufwand: physischer Versand wird weitestgehend durch Datentransfer ersetzt
- Genauigkeit: Modelle sind vor Manipulation geschützt
- Reduzierte Lagerhaltungskosten: keine physische Lagerung der Modelle notwendig
- Schnell und einfach: Abruf der archivierten Modelle aus der Datenbank im Datentresor.
Archivierungspflicht:
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Situations- und Planungsmodelle bei PAR (Therapie bei Parodontalerkrankungen), ZE (Zahnersatz), KBR (Kieferbruch - Behandlung durch Aufbiss-Schienen) und KFO (Kieferorthopädische Behandlung) betragen zwischen mindestens zwei Jahren bei der privaten Krankenversicherung (PKV) und vier Jahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der KFO gibt es die Empfehlung für eine längere Aufbewahrung bis zu zehn Jahren, wenn medizinische Gründe angezeigt sind.
UND SO GEHT ES.
1. Wir bieten Ihnen zusammen mit den entsprechenden Datenschutzbeauftragten einen Datenspeicherungsvertrag
2. Wir speichern auf Wunsch drei, vier oder zehn Jahre für Sie.
3. Die Abrechnung der Speicherleistung erfolgt über die Laborrechnung.
4. Sie erhalten monatlich eine Abrechnung der gespeicherten Patientenfälle.
5. Wird die Arbeit über uns hergestellt, erhalten Sie entsprechende Partnerrabatte.
6. Der Datensicherungsvertrag kann zu jedem Monatsende gekündigt werden.
7. Jederzeit Zusendung einer Patientenliste mit Patientenname, Anzahl gespeicherter Modelle und Speicherdatum.
Wir sind als Dentallabor für 3D-Digitalisierung von Gipsmodellen für Zahnärzte und Kieferorthopäden tätig. Eine physische Lagerung Ihrer Modelle ist nicht mehr notwendig. Sie können den frei werdenden Platz und Ihre Zeit so für andere Dinge nutzen.
„MODELL-S“ Leistungsumfang:
Modell-S umfasst die Verarbeitung / Speicherung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt, für den beauftragten Zeitraum, die Erfüllung der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfrist von Arbeitsunterlagen (Modelle) von Patienten nach Maßgabe des § 11 BDSG in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung im Auftrag des Auftraggebers.
Gegenstand des Auftrages ist:
Digitalisierung analoger Arbeitsunterlagen (Modelle) von Patienten der Auftraggeber
Speicherung dieser für die Zeit der in Auftrag gegebenen Aufbewahrungsfrist sowie
Wiederherstellung der Unterlagen auf Verlangen des Auftragnehmers in der digitalisierten Fassung.
Der Auftragnehmer beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. Er gewährleistet die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen. Die Haftung wird ausdrücklich auf vorsätzliche oder grob schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter begrenzt.
Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenerhebung / -verarbeitung / -nutzung /-speicherung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich.
Beim Auftragnehmer ist als Beauftragte für den Datenschutz: Rechtsanwalt Stefan Johannsen